1. Ab welchem Alter kann ich ohne Eltern in
die Ferien fahren?
2. Bin ich für meine
Angehörigen erreichbar?
3. Ist
Vollverpflegung im Preis enthalten?
4.
Wie werde ich unterwegs und vor Ort betreut?
5. An wen wende ich mich bei Problemen während
meiner Reise?
6. Wie bin ich versichert?
7. Brauche ich Taschengeld?
8. Darf ich mit Mädchen zusammen auf ein
Zimmer?
9. Wann brauche ich einen
Reisepass?
10. Ich bin behindert! Darf
ich mitfahren?
11. Ab wann darf ich
Zigaretten rauchen und Alkohol trinken?
12. Welche Unterkünfte gibt es?
1.Du kannst grundsätzlich ab 6 Jahren
verreisen. Dies ist aber vom jeweiligen Angebot der
Veranstalter abhängig.

2. Du bist immer für deine Angehörigen über
eine Telefonnummer in Notfällen erreichbar, die dir mit
deinen Reiseunterlagen zugesandt. wird.

3. Generell wird Vollverpflegung für die
Kleinen ( 6 bis 12 Jahre) angeboten. Für die Älteren von
Euch ist Halbpension, Vollpension aber mindestens Frühstück
im Preis enthalten. Trotz allem ist die Verpflegung ist vom
Angebot der Veranstalter abhängig.

4. Die Betreuung der Kinder und
Jugendlichen beginnt ab dem Abfahrtort. Vor Ort ist die
Betreuung auf ein Alter beschränkt. Bis 16 Jahre ist
ständige Betreuung und ab 17 Jahre ist dann der Reiseleiter
der ständige Ansprechpartner (auch für Probleme und Lange
Weile). Dies ist aber jeweils von Veranstalter zu
Veranstalter verschieden.

5. Bei jeder Reise stehen dir gut
ausgebildete Teamer mit Rat und Tat zur Seite. Von Abfahrt
über die Zeit im Camp bis du wieder zu Hause bist.

6. Prinzipiell bietet der Veranstalter
Versicherungen an. Es ist aber Euch bzw. Deinen Eltern
überlassen diese Versicherungen zu buchen. Wir empfehlen
aber bei früh gebuchten Reisen eine
Reiserücktrittsversicherung und z.B. bei Reisen ins Ausland
eine Auslandkrankenversicherung. Jeder Veranstalter muss
eine Insolvenzversicherung abgeschlossen haben.

7. Die Höhe des Taschengeldes ist von der
gebuchten Verpflegung und vom Alter abhängig. Die Höhe ist
natürlich auch von Eurem Bedarf abhängig.

8. Nein. Eine gemischt Unterbringung ist
nur mit Einverständniserklärung der Eltern möglich.

9. Da die Einreisebestimmungen der Länder
unterschiedlich sind bieten wir Euch den Link zum
Auswärtigen Amt an.
www.auswaertiges-amt.de
Generell hat man mit einem, noch mind. 3 Monate nach
Abreisedatum gültigen Kinderausweis oder dementsprechenden
Personalausweis keine Probleme.

10.
Behinderte bzw. deren Eltern sollten eine individuelle
Anfrage an die FERIENBÖRSE schicken, damit wir genauso
individuell Veranstalter anfragen können.

11. Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes
lauten, das du mit 16 Wein, Bier und Zigaretten konsumieren
darfst. Hochprozentiger Alkohol ist ab 18 erlaubt aber unter
Euch nicht gern gesehen.

12. Als Unterkünfte werden von den
Veranstaltern Pensionen, Bauerhöfe, Schlösser,
Gastfamilien, Schiffe, Zelte, Züge, Hotels, Ferienhäuser,
Bungalows und Jugendherbergen angeboten.