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Fachliteratur
Klassenfahrten


Was Ihr schon immer wissen wolltet!

 

Kinder- und Jugendreisen

1. Ab welchem Alter kann ich ohne Eltern in die Ferien fahren?

2. Bin ich für meine Angehörigen erreichbar?

3. Ist Vollverpflegung im Preis enthalten?

4. Wie werde ich unterwegs und vor Ort betreut?

5. An wen wende ich mich bei Problemen während meiner Reise?

6. Wie bin ich versichert?

7. Brauche ich Taschengeld?

8. Darf ich mit Mädchen zusammen auf ein Zimmer?

9. Wann brauche ich einen Reisepass?

10. Ich bin behindert! Darf ich mitfahren?

11. Ab wann darf ich Zigaretten rauchen und Alkohol trinken?

12. Welche Unterkünfte gibt es?

 

 

1.Du kannst grundsätzlich ab 6 Jahren verreisen. Dies ist aber vom jeweiligen Angebot der Veranstalter abhängig.

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2. Du bist immer für deine Angehörigen über eine Telefonnummer in Notfällen erreichbar, die dir mit deinen Reiseunterlagen zugesandt. wird.

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3. Generell wird Vollverpflegung für die Kleinen ( 6 bis 12 Jahre) angeboten. Für die Älteren von Euch ist Halbpension, Vollpension aber mindestens Frühstück im Preis enthalten. Trotz allem ist die Verpflegung ist vom Angebot der Veranstalter abhängig.

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4. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen beginnt ab dem Abfahrtort. Vor Ort ist die Betreuung auf ein Alter beschränkt. Bis 16 Jahre ist ständige Betreuung und ab 17 Jahre ist dann der Reiseleiter der ständige Ansprechpartner (auch für Probleme und Lange Weile). Dies ist aber jeweils von Veranstalter zu Veranstalter verschieden.

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5. Bei jeder Reise stehen dir gut ausgebildete Teamer mit Rat und Tat zur Seite. Von Abfahrt über die Zeit im Camp bis du wieder zu Hause bist.

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6. Prinzipiell bietet der Veranstalter Versicherungen an. Es ist aber Euch bzw. Deinen Eltern überlassen diese Versicherungen zu buchen. Wir empfehlen aber bei früh gebuchten Reisen eine Reiserücktrittsversicherung und z.B. bei Reisen ins Ausland eine Auslandkrankenversicherung. Jeder Veranstalter muss eine Insolvenzversicherung abgeschlossen haben. Top

7. Die Höhe des Taschengeldes ist von der gebuchten Verpflegung und vom Alter abhängig. Die Höhe ist natürlich auch von Eurem Bedarf abhängig.

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8. Nein. Eine gemischt Unterbringung ist nur mit Einverständniserklärung der Eltern möglich.

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9. Da die Einreisebestimmungen der Länder unterschiedlich sind  bieten wir Euch den Link zum Auswärtigen Amt an. www.auswaertiges-amt.de

Generell hat man mit einem, noch mind. 3 Monate nach Abreisedatum gültigen Kinderausweis oder dementsprechenden Personalausweis keine Probleme.

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10.  Behinderte bzw. deren Eltern sollten eine individuelle Anfrage an die FERIENBÖRSE schicken, damit wir genauso individuell Veranstalter anfragen können.

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11. Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes lauten, das du mit 16 Wein, Bier und Zigaretten konsumieren darfst. Hochprozentiger Alkohol ist ab 18 erlaubt aber unter Euch nicht gern gesehen.

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12. Als Unterkünfte werden von den Veranstaltern Pensionen,  Bauerhöfe, Schlösser, Gastfamilien, Schiffe, Zelte, Züge, Hotels, Ferienhäuser, Bungalows und Jugendherbergen angeboten.

 

 
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 Seit 13. Juli  2001 waren hier BesucherCounter der FERIENBÖRSE Reiselustige.